Überprüfung der Fahreignung
Für viele Patienten, die an den Folgen neurologischer Erkrankungen oder Schädigungen des Gehirns leiden, ist die Frage relevant, ob und wann sie wieder Auto fahren dürfen. Auch für Personen, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Lebens­alters ein Nachlassen ihrer körper­lichen und geistigen Funktionen feststellen, ist diese Frage von Bedeutung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verkehrs­teilnehmer selbst sicherstellen und überprüfen lassen muss, ob seine Fahreignung gewährleistet ist.
Dieser sogenannten Vorsorgepflicht können Sie durch eine neuropsychologische Untersuchung und Fahr­verhaltens­probe nach­kommen. Im Rahmen der Untersuchung werden die für die Fahreignung wesentlichen kognitiven Funktionen (z.B. Aufmerk­samkeit und Reaktions­geschwindigkeit) untersucht. Sollten in einzelnen Funktionen leichte Defizite festgestellt werden, kann der Betroffene im Rahmen einer Fahrverhaltensprobe nachweisen, dass er die festgestellten Minder­leistungen durch ein sicherheitsorientiertes Fahrverhalten kompensieren kann.
Die Durchführung der Fahrverhaltensprobe erfolgt in Anwesenheit der Neuropsychologin unter der Regie eines anerkannten Fahrlehrers.
Eine Abklärung der Fahreignung in diesem Rahmen ist informell, das heißt, nicht amtlich. Eine amtliche, rechts­verbindliche Bescheinigung der Fahreignung kann nur über die Fahrerlaubnisbehörde erworben werden.