Berufliche und schulische Wiedereingliederung
Vorrangiges Ziel der beruflichen Wiedereingliederung ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit am alten Arbeits­platz. In der Regel erfolgt die Wieder­eingliederung stufenweise nach dem sogenannten „Hamburger Modell”. Das stufenweise Vorgehen soll es dem Beschäftigten ermöglichen, sich schrittweise wieder an die Arbeitsbelastung zu gewöhnen.
Auch kann eine Umgestaltung der Arbeitsplatzumgebung, der Einsatz von technischen oder personellen Arbeitshilfen oder auch eine Anpassung der Aufgaben­felder die Wiedereingliederung erleichtern. Eine entsprechende Beratung des Arbeit­nehmers, und unter gewissen Voraussetzungen auch des Arbeitgebers, gehören in dieser sensiblen Phase der Behandlung dazu. Unterstützende therapeutische Gespräche während der Wiedereingliederungsphase tragen wesentlich zum Erfolg der Reintegration bei.
Für Kinder und Jugendliche mit bleibenden Beeinträchtigungen steht häufig die Frage nach der geeigneten Schulform an. Wesentliche Grundlage solcher Entscheidungen sind die Ergebnisse der neuropsychologischen Diagnostik, die nicht nur einen Einblick geben in bestehende kognitive Defizite, sondern auch in die erhaltenen Funktionen und besonderen Stärken des Kindes. Dies erleichtert die Entscheidung hinsichtlich einer adäquaten Schul- und Unterrichtsform sowie der notwendigen Hilfen.